Biostrom selbst verkaufen

Die deutsche Bundesregierung hat mit dem 2017 nochmals aktualisierten Erneuerbare Energien Gesetz die Grundlage dafür gelegt, dass Produzenten von Energie aus nachwachsenden Rohstoffen und anderer erneuerbarer Energien Strom in die bestehenden Netzen einspeisen dürfen und auch deutlich machen, dass dieser Strom bevorzugt wird. Es ist das wichtigste Gesetz wenn es um die Förderung von Bioenergie geht.

Die Ziele des Gesetzes sind:

  • Die Entwicklung der Energieversorgung nachhaltig gestalten
  • Die volkswirtschaftlichen Kosten zu senken, auch eingeschlossen sind dabei externe Effekte in der Zukunft
  • Die verbleibenden fossilen Energieträger als Energiequelle zu schonen
  • Die technische Entwicklung der erneuerbaren Energie weiterzutreiben und zu fördern

Als Ziel wird angegeben, dass man bis 2035 etwa 60 Prozent der Energie aus erneuerbarer Energie produzieren will. Gleichzeitig wird auch festgelegt, wie Privathaushalte, aber auch kleiner Biokraftwerke Strom in die bestehenden Netze einspeisen, welches Rechtsverhältnis besteht und wie der Strom vergütet werden muss.

Die meiste Energie kommt von Windanlagen

Derzeit wird die Bioenergie, wenn man sie als Synonym für die erneuerbare Energie versteht, in Deutschland vor allem aus Windenergie und aus Biomasse hergestellt. Etwa 15 Prozent des Stroms werden über Solaranlagen hergestellt, fünf Prozent kommen aus Wasserkraftanlagen. Zwei Prozent machen sonstige Energiequellen aus, zum Beispiel Wellen- und Gezeitenkraftwerke.

Eine der wesentlichen Neuerungen des Erneuerbare Energie Gesetz ist, dass es ein so genanntes Ausschreibungsverfahren für die Einspeisevergütungen gibt. Die Stromnetzbetreiber sind zwar gezwungen, den Strom aus erneuerbaren Energien bevorzugt abzunehmen, können diesen aber auch an der Strombörse verkaufen. Weil der Preis an der Börse meist geringer ist als der, zu dem gekauft werden musste, hat der Gesetzgeber eine Umlage vorgesehen, die das Ausgleichen soll und die die Stromabnehmer bezahlen müssen. Großabnehmer können aber Ausnahmegenehmigungen beantragen, was zu einer Kritik der Umweltverbände geführt hat. Auch dass der EEG-Stromanteil jetzt nach oben gedeckt wurde sehen viele Bioenergie-Fans als einen Rückschritt der zu Gunsten der fossilen Energie-Lobby gemacht wurde und den Ausbau der erneuerbaren Energie eventuell sogar verlangsamen kann.